Beschleunigte Grundqualifikation – Güterkraftverkehr
Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen LKW-Führerschein nach dem 10. September 2009 erwirbt bzw. erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Termin erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit (Busfahrer/-innen müssen den Nachweis bereits seit dem 10. September 2008 erbringen).
Beschleunigte Grundqualifikation:
- 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis
- 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK
Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen.
Zielgruppe:
Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.
Rechtliche Grundlagen:
- Europäische Richtlinie 2003/59/EG
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Inhalte
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Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation → Lehrplan Inhalte
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
- Technik und Fahrphysik
- Kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken im Straßenverkehr
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Präventivmaßnahmen gegen Krankheit
- Geistige und körperliche Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Ladungssicherung
- Kenntnisse und Vorschriften für den Güterverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmens beiträgt
- Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
- Voraussetzungen
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- Mindestalter: 18 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C1/C1E
- Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C/CE
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
- Gesundheitliche Eignung und Sehtest
- Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse C/CE
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Abschluss
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- Teilnahmebescheinigung für die Zulassung zur IHK-Prüfung
- IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“
- Die beschleunigte Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde.
- Gültigkeit
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Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.
Der LKW-Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.
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